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   ArbG Mönchengladbach, 04.04.2011 - 5 Ca 3298/10   

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https://dejure.org/2011,71490
ArbG Mönchengladbach, 04.04.2011 - 5 Ca 3298/10 (https://dejure.org/2011,71490)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 04.04.2011 - 5 Ca 3298/10 (https://dejure.org/2011,71490)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 04. April 2011 - 5 Ca 3298/10 (https://dejure.org/2011,71490)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 04.04.2011 - 5 Ca 3298/10
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es dem Arbeitgeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (zu allem: BAG vom 29.09.2010, 3 AZR 427/08, zitiert nach Juris; BAG vom 31.07.2007, 3 AZR 810/05, zitiert nach Juris; BAG vom 23. Oktober 1996, 3 AZR 514/95 in BAGE 84, 246).

    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel mindestens 3 Jahren ausgewertet werden (BAG vom 31. Juli 2007, 3 AZR 810/05 in BAGE 123, 319).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 04.04.2011 - 5 Ca 3298/10
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es dem Arbeitgeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (zu allem: BAG vom 29.09.2010, 3 AZR 427/08, zitiert nach Juris; BAG vom 31.07.2007, 3 AZR 810/05, zitiert nach Juris; BAG vom 23. Oktober 1996, 3 AZR 514/95 in BAGE 84, 246).

    Sie umschreibt die künftige Belastbarkeit des Arbeitgebers und setzt eine Prognose voraus (BAG vom 29.09.2010, 3 AZR 427/08, zitiert nach Juris; BAG vom 23. Mai 2000, 3 AZR 83/99 in AP BetrAVG § 16 Nr. 43).

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 04.04.2011 - 5 Ca 3298/10
    Der gesetzliche Regelfall ist die Anpassung der Betriebsrente, die Nichtanpassung ist die Ausnahme (BAG vom 11. März 2008, 3 AZR 358/06, BAGE 126, 120).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 04.04.2011 - 5 Ca 3298/10
    Sie umschreibt die künftige Belastbarkeit des Arbeitgebers und setzt eine Prognose voraus (BAG vom 29.09.2010, 3 AZR 427/08, zitiert nach Juris; BAG vom 23. Mai 2000, 3 AZR 83/99 in AP BetrAVG § 16 Nr. 43).
  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 04.04.2011 - 5 Ca 3298/10
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es dem Arbeitgeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (zu allem: BAG vom 29.09.2010, 3 AZR 427/08, zitiert nach Juris; BAG vom 31.07.2007, 3 AZR 810/05, zitiert nach Juris; BAG vom 23. Oktober 1996, 3 AZR 514/95 in BAGE 84, 246).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 04.04.2011 - 5 Ca 3298/10
    Voraussetzung für die Berücksichtigung der künftigen Entwicklung bei der zum Anpassungsstichtag zu erstellenden Prognose ist aber, dass die Veränderung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens am Anpassungsstichtag bereits vorhersehbar war (BAG vom 17. Oktober 1995, 3 AZR 881/94, zitiert nach Juris).
  • ArbG Mönchengladbach, 23.08.2012 - 4 Ca 1434/12

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung

    Denn aus den von der Beklagten in Erfüllung ihrer Darlegungs- und Beweispflicht vorgelegten handelsrechtlichen Unterlagen ergibt sich eine ausreichend gefestigte Position der Beklagten (vgl. Urteil der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 4. April 2011, Az. 5 Ca 3298/10, S. 7ff., dem sich die erkennende Kammer in vollem Umfang anschließt).
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